EU-Institutionen verantwortlich für Importverbot von Westsahara-Produkten, urteilt französisches Gericht
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Eine Woche, nachdem Vertreter:innen des spanischen Agrarsektors die EU aufgefordert hatten, Tomatenimporte aus der Westsahara zu beenden, bestätigt ein französisches Gericht zu Zuständigkeit der europäischen Institutionen.

30. Januar 2025

Am 28. Januar 2025 bestätigte der französische Conseil d'État das Urteil des EU-Gerichtshofs bezüglich der Kennzeichnung von aus der Westsahara importierten Produkten. Die Entscheidung bestätigt, dass in diesem Gebiet geerntete Waren gemäß den EU-Gesetzen und -Vorschriften als aus der Westsahara und nicht aus Marokko stammend gekennzeichnet werden müssen. Die Richter:innen urteilten, dass "die von der Vereinigung [Confédération Paysanne, d. Red.] geforderte Verbotsmaßnahme in der Verantwortung der europäischen Behörden liegt".

Der Fall wurde von der französischen Landwirt:innengewerkschaft Confédération Paysanne vor das französische Gericht gebracht. Es ging um Klärung von zwei zentralen Fragen: ob bei Produkten aus der Westsahara ausdrücklich der wahre Ursprung angegeben werden muss, anstatt sie als marokkanisch zu kennzeichnen, und ob die französischen Behörden befugt sind, die Einfuhr solcher Waren zu verbieten, wenn diese Kennzeichnungsvorschriften nicht eingehalten werden.

Im Jahr 2022 verwies der französische Conseil d'État die Angelegenheit an den Gerichtshof der Europäischen Union. Der Gerichtshof entschied im Oktober 2024, dass Produkte aus der Westsahara korrekt gekennzeichnet werden müssen, um eine Irreführung der Verbrauchenden zu vermeiden. Er betonte auch, dass die Exportunternehmen von Melonen und Tomaten aus dem Gebiet zwar die Vorschriften für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung nicht eingehalten haben, die Befugnis, Einfuhrverbote zu verhängen, jedoch ausschließlich bei der Europäischen Union und nicht bei einzelnen Mitgliedstaaten liegt. Die hat der französische Conseil d'État nun noch einmal bestätigt.

Western Sahara Resource Watch (WSRW) berichtete, dass allein im Jahr 2022 Agrar- und Fischereiexporte mit einem Wert von unglaublichen 590 Millionen Euro aus der Westsahara in die EU kamen.

"Angesichts des massiven Ausmaßes der betrügerischen Ursprungskennzeichnung, die seit vielen Jahren anhält, ist die Europäische Kommission als Hüterin der EU-Verträge gesetzlich verpflichtet, die Einfuhr dieser Waren in die Union zu verbieten", sagt Sara Eyckmans von WSRW.

Erst letzte Woche trafen sich Vertreter:innen des spanischen Agrarsektors mit der EU-Kommission in Brüssel, um die Umsetzung der EU-Entscheidungen zur Westsahara zu fordern. Konkret fordern die spanischen Landwirte, dass in der Sahara produzierte Tomaten von den Zollvergünstigungen ausgenommen werden, die im Assoziierungsabkommen mit Marokko festgelegt sind. Die Delegation, der auch Vertreter:innen von Fepex, Eucofel und Coexphal angehörten, drängte außerdem auf die Einführung strengerer Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Identifizierung der Produktherkunft sicherzustellen.


 

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